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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden teilweise die männliche 

Form gewählt, nichtsdestoweniger werden Angehörige aller Geschlechter angesprochen.

Curiosa FamilienJahrmarkt, ein Projekt der Schmiede e.V., Jugendaustausch- und Kulturverein

 

Die Schmiede e.V. ist Eigentümer und Verleiher des

Curiosa FamilienJahrmarktes.

Der FamilienJahrmarkt darf vom Entleiher / Veranstalter nicht kommerziell genutzt werden. Ohne schriftliche Erlaubnis der Schmiede e.V. dürfen keine Gebühren, Eintritts- oder Nutzungsgelder von Dritten erhoben werden.

Der Entleiher / Veranstalter verpflichtet sich, die Ausleihgebühr(en) für den Curiosa-Einsatz an
Die Schmiede e.V. zu entrichten.

Terminabsprachen und Einsatztermine erfolgen ausschließlich schriftlich über das Büro „Die Schmiede e.V.“

 

Kosten, die durch Schäden oder Verluste des Materials der Curiosa Spielstände, Spieleaktionen während des Einsatzes entstehen, trägt der Entleiher/ Veranstalter. Normaler Verschleiß ist von dieser Regelung ausgeschlossen.

 

Sollte der Curiosa FamilienJahrmarkt durch höhere Gewalt wie z.B. Unwetter, Stau, Unfall, Krankheit ehrenamtlicher MitarbeiterInnen des Curiosa Jahrmarktes, Diebstahl oder Beschädigung nicht zu einem vereinbarten Einsatz erscheinen können oder sich aus den vorher genannten Gründen verspäten, trägt Die Schmiede e.V. keine daraus entstehenden Kosten oder Gebühren.

 

Die Schmiede e.V. haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die durch die Curiosa Spielstände, Spieleaktion, falsche Handhabung der Spielgeräte oder mangelhafte Aufsicht entstehen.

 

Sämtliche Risiken, die im Zusammenhang mit einem Einsatz der Spieleaktion entstehen, trägt in direkter Linie der Entleiher / Veranstalter gegenüber dem Geschädigten.
Der Entleiher / Veranstalter verpflichtet sich, entsprechende Versicherungen für die Veranstaltung inkl.
Curiosa FamilienJahrmarkt abzuschließen.

 

Der Entleiher / Veranstalter muss garantieren, dass jeder einzelne Spielstand während der Veranstaltung von einer volljährigen Person betreut und beaufsichtigt wird.
Ohne diese Garantiezusage haftet der Entleiher / Veranstalter für sämtliche Schäden, die beim unkontrollierten Spielen mit den Geräten verursacht werden.

 

Für die Ausleihe von April bis September empfiehlt sich die frühzeitige Reservierung, der Andrang ist groß!


Gerichtsstand: Berlin




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